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Netzanschlussportal für Verbraucher

Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Beantragung:

  • Anschlussadresse
  • Bankverbindung des Anschlussnutzers
  • ausführende Installateursfirma

 


Hier finden Sie Informationen zum Ablauf und der Anmeldung

Ihr Elektro-Installationsunternehmen beantragt über unser Netzanschlussportal Ihr Netzanschlussbegehren. Hier können alle Anschlussbegehren in einem Antrag zusammengefasst beantragt werden. Sie können aber im Netz-anschlussportal bereits die verschiedenen Anschlussbegehren, sowie die Daten des betroffenen Anschlusses, des Anschlussnehmers und Ihres Elektro-Installationsunternehmens hinterlegen. Alles weitere übernimmt dann Ihr ausführendes Unternehmen.

 

Hier finden Sie Informationen für die Anmeldung von Mikro PV-Anlagen "Balkonkraftwerken" mit max. 800 Watt Wechselrichternennleistung und einer PV-Modulleistung von max. 2000 Wp

Laien dürfen diese kleinen Photovoltaikinstallationen selbst in Betrieb nehmen. Die Anlage ist jedoch auch mit dieser kleinen Anschlussleistung Meldepflichtig. Wir erklären Ihnen wie Sie Ihr Balkonkraftwerk anmelden müssen und welche Konzequenzen drohen, wenn Sie die Pfilcht verletzen. Nach Ihrer Anmeldung prüfen wir die Tauglichkeit des Zählers und tauschen diesen ggf. aus.

Bei Anlagen über 800 W Wechselrichter-Einspeiseleistung erfolgt die Anmeldung über ein eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen im unserm Netzanschlussportal!

  • Wo muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?
  • Wie lange habe ich dafür Zeit?
    • Bei der Bundesnetzagentur müssen Sie das Balkonkraftwerk innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme melden.
  • Welche Kosten entstechen?
    • Druch die Anmeldung und den Zählertausch entstehen Ihnen keine Kosten
    • Welche Angaben muss ich machen bzw. für die Anmeldung betreit halten?
    • Adresse und Standort der Anlage
    • Inbetriebnahmedatum
    • Modulleistung
    • Wechselrichterleistung
    • Zählernummer des aktuellen Stromzählers
  • Was passiert, wenn ich mein Balkonkraftwerk nicht anmelde?
    • Eine Anmeldung im Marktstammdatenregister ist eine rechtliche Pfilcht. das liegt daran, dass jede noch so kleine Erzeugungsanlage Teil der Stromversorgung in Deutschland ist. Somit muss jede potentiell ins Netz einspeisende Anlage den Netzbetreibern bekannt sein. Wer sein Balkonkraftwerk nicht anmeldet, muss mit Strafen rechnen. Denn nach §21 der Marktstammdatenregisterverordnung stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar.

Herr Stefan Hertrampf
Tel. 09874/502-833
netz@gw-neuendettelsau.de