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Strom



Dokumente


Hinweis Grundversorger

Aufgrund der Bestimmungen des §36 EnWG stellen wir als Netzbetreiber fest, dass für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027 der Vertrieb der Gemeindewerke Neuendettelsau Grundversorger für die Haushaltskunden des Netzgebietes der Gemeindewerke Neuendettelsau ist.

GPKE - Bekanntgabe nach Tenor 5

Die Gemeindewerke Neuendettelsau bieten allen Netznutzern eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte nach Tenor 5 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (BK6-06-009 – GPKE) an.

In den Schritten 11a und 11b des Prozesses Lieferantenwechsel, in Schritt 6 des Prozesses Lieferende, in Schritt 10 des Prozesses Lieferbeginn und im gesamten Prozess Zählerstand-/Zählwertübermittlung wird dem Netznutzer anstelle der vorgesehenen Übermittlung einer MSCONS-Nachricht direkter Zugriff auf die Zählerstände und Zählwerte gewährt. In den Schritten 2 und 4 des Prozesses Stammdatenänderung werden zwar UTILMD-Nachrichten zwischen Netzbetreiber und Netznutzer versandt, wegen des gewährten direkten Zugriffs auf die Stammdaten ist die Änderung jedoch nicht von der Antwort durch Bestätigung oder Ablehnung auf die Änderungsmeldung abhängig.

Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, dass ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.

Lastprofile

Wir verwenden die VDEW-Standard-Lastprofile.

Veröffentlichung nach dem EnWG:

Strukturmerkmale §23c Abs.1 EnWG 2024
Netzrelevante Daten §23c Abs.3 EnWG 2024
Lastverlauf 2024
Netzverluste 2024
Summe Einspeisungen 2024

Veröffentlichung nach NZV und NEV (bis 2021):

Bekanntmachung § 17 (2) StromNZV 2021
Bekanntmachung § 17 (2) StromNZV 2022
Bekanntmachung § 27 (2) StromNEV 2021
Bekanntmachung § 27 (2) StromNEV 2022

Veröffentlichung nach StromNEV und StromNZV:

§10StromNEV - Netzverluste
§10(2)StromNEV - Netzverluste
§13 StromNZV  Mehr- u. Mindermengenpreise bis Mai 2023

Zertifikat für Marktdatenaustausch:

Zertifikat 18.04.22 -19.04.2025
Zertifikat 02.05.19 - 02.05.2022

Wiederverkäufernachweise

Wiederverkäufernachweis gültig bis 05/2024
Wiederverkäufernachweis gültig bis 05/2027

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB Mittelspannung)
Beschreibung
Kommunikationsdaten Strom
Netznutzungsvertrag gemäß Beschluss BK6-20-160 vom 21.12.2020

Ihren Baustrom beantragen Sie als Kunde am schnellsten im Netzanschlussportal für Kunden, als Installateur nutzen Sie bitte das Netzanschlussportal für Installateure.
Für die Beantragung in Papierform nutzen Sie das Formular für die Anmeldung zum Netzanschluss, sowie die Fertigmeldung / Inbetriebsetzung / Änderungsmitteilung
Beachten Sie bitte, dass die Beantragung in Papierform die Bearbeitungszeit erheblich verlängert!

 

Hier finden Sie Informationen über den Aufbau und die Anforderungen an den Technikraum und den Zählerschrank www.elektro-plus.com.

Dieser Link www.marktstammdatenregister.de führt Sie zum Marktstammdatenregister um Ihre Stromerzeugungsanlage zu registrieren. Die Pflicht gilt für alle Anlagen, die Strom für die Einspeisung in das Stromnetz oder für den eigenen Verbrauch erzeugen.

Die NELEV (Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen) finden Sie hier.

Was bedeutet Netzentgeldreduzierung für meinen Haushalt? Machen Sie den Test: www.bdew.de.