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Wasserabgabesatzung (WAS)

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Die Wasserabgabesatzung bestimmt u.a.

  • in welchen Ortsteilen die Gemeinde eine öffentliche Wasserversorgung betreibt
  • Begriffe rund um das Thema Wasserversorgung
  • wie das Anschluss- und Benutzungsrecht sowie der Anschluss- und Benutzungszwang gehandhabt werden
  • wie der Anschluss der Grundstücke vorgenommen wird
  • wie die Anlagen der Grundstückseigentümer auszusehen haben
  • Abnehmer- und Duldungspflichten
  • Art und Umfang der Versorgung
  • wie sich die Haftungslasten zwischen Abnehmer und Versorger verteilen
  • wie mit Messeinrichtungen verfahren wird
  • das Verfahren und die Vorgehensweise bei auftretenden Problemen.

 

Sie ist sehr umfangreich und gibt deshalb auch noch auf zahlreiche andere Fragen Antwort. Sie kann nachfolgend im Wortlaut eingesehen werden.

Wasserabgabesatzung in der bis 30.06.2012 geltenden Fassung

Wasserabgabesatzung in der ab 01.07.2012 geltenden Fassung

 

Die WAS befasst sich mit zahlreichen Details rund um die Wasserversorgung, jedoch nicht mit finanziellen Fragen. Diese sind gesondert in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)


Kontakt:

Gemeindewerke
Neuendettelsau

Johann-Flierl-Straße 19
91564 Neuendettelsau

Telefon: +49(0)9874/502-800
Fax:      +49(0)9874/502-899
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